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Leistungsbedingungen

1. Fahrzeugaufbereitung
Die Fahrzeugaufbereitung dient der optischen Verbesserung des IST-Zustandes. Eine
Wiederherstellung des Originalzustandes wird nicht garantiert. Der Zustand des Lackes bzw.
des Innenraums wird erheblich aufgewertet. Fertiggestellte Fahrzeuge müssen im Anschluss
zeitnah abgeholt werden. Ist dies nicht der Fall, werden die Fahrzeuge auf den firmeneigenen
Stellplätzen geparkt, unabhängig der Wetterlage.


2. Lack Polieren
Das Fahrzeug muss in sauberem Zustand vorgeführt werden. Mikrokratzer
(Waschanlagenkratzer) werden je nach Polierstufe zu ca. 70-90% entfernt. Eine 100%ige
Beseitigung von Kratzern ist ohne Anschliff nicht möglich und wird nicht garantiert.
Vorhandene Risse, Dellen u.ä. Lackdefekte werden nach der Politur deutlicher zu erkennen
sein. Kosten von vorherigen Schäden wie Risse, Dellen o.ä. werden nicht übernommen,
können jedoch vom Kunden zur Beseitigung beauftragt werden. Im Streitfall verpflichtet sich
der Kunde ein Gutachten auf eigene Kosten erstellen zu lassen.


3. Lack Lackieren
Minimale Farbunterschiede sind möglich. Es gibt keine Garantie auf Rost. Der Zustand wird
zu mindestens 80% wiederhergestellt. Verzögerungen bei der Lackierung durch unsere
Partnerwerkstatt sind möglich.


4. Dellenentfernung ohne zu Lackieren
Es gibt keine Garantie, dass Dellen zu 100% entfernt werden können. Lackschäden an den
betroffenen Stellen sind möglich.


5. Folien- und Beschriftungsentfernung
Bei der Entfernung können Klebereste und Schatten sichtbar bleiben, die sich nicht
vollständig entfernen lassen. Bei Folienentfernungen auf nachlackierten Bauteilen können
Lackschäden entstehen. Eine Kostenübernahme der Reparaturkosten, in solchen Fällen, wird
ausgeschlossen.


6. Lackversiegelung
Keine Standzeitgarantie. Eine optimale Fahrzeugwäsche verlängert die Haltbarkeit. Das
Fahrzeug sollte nach der Aufbereitung für zwei Wochen nicht in die Waschstraße. Bei
falschem Waschverhalten oder Nutzung von Hochdruckreinigern mit schlechter
Wasserqualität können Wasser- bzw. Kalkflecken entstehen, die sich in den meisten Fällen
nur noch rauspolieren lassen.


7. Scheinwerferaufbereitung
Optische Verbesserung ohne Standzeitgarantie. Eine TÜV-Zulassung wird nicht garantiert.
Feine Kratzer können bestehen bleiben. Scheinwerfer die in der Vergangenheit mit Klarlack
lackiert wurden, können von uns nicht erfolgreich bearbeitet werden. Die Feststellung über
lackierte Scheinwerfer, erfolgt während der Bearbeitung.


8. Innenreinigung & Polsterreinigung
Keine Garantie auf vollständige Fleckenentfernung. Eine 100% erfolgreiche
Himmelreinigung wird nicht garantiert, da der Himmel i.d.R. geklebt ist, weswegen solchen
Oberflächen eingeschränkt bearbeitet werden können.


9. Ozonbehandlung
Geruchsbeseitigung ohne Garantie auf vollständige Neutralisierung, da Ursachen variieren
können. Bei aus Kundensicht erfolgloser Ozonbehandlung bieten wir einen zweiten Versuch
der Ozonbehandlung auf Kulanz an.


10. Leihwagen & Taxi
Es werden keine Leihwägen gestellt oder Taxikosten übernommen. Fahrzeug müssen bei uns
abgegeben und zeitnah, nach Fertigstellung der Aufbereitung abgeholt werden.


11. Schadensfall
Kostenvoranschlag durch Drittanbieter erforderlich. Vorauszahlungen werden nicht geleistet.


12. Terminabsagen
Absagen müssen mind. 24 Std. vor vereinbartem Termin erfolgen. Andernfalls werden 5%
des Rechnungsbetrags in Rechnung gestellt.


13. Schäden durch Umwelteinflüsse
Fahrzeuge müssen innerhalb von 1 Std. nach Fertigstellung abgeholt werden. Keine Haftung
für Hagel- oder Wetterschäden bei Abstellung im Freien.
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